Evaluierung des Spielraumgesetzes sowie der Spielraumförderung

Der Vorarlberger Landtag hat im Jahr 2009 das Spielraumgesetz beschlossen, welches nach wie vor in ganz Österreich einmalig ist. Kindern soll damit das Spielen im Freien verstärkt ermöglicht werden. Die Spielraumförderung wurde 2022 mit der zentralen Erkenntnis, dass öffentliche Spiel- und Freiräume an Bedeutung gewinnen, evaluiert. Die Landesregierung setzt die bewährte Förderung kinder- und jugendgerechter Lebensräume mit Optimierungen und Schwerpunktsetzungen fort.

Die Landesregierung hat die Richtlinien zur Spielraumförderung aktualisiert. Damit unterstützt das Land die Vorarlberger Gemeinden noch gezielter dabei, kinder- und jugendfreundliche Lebensräume zu schaffen und dabei die Bedürfnisse der jungen Generation in den Mittelpunkt zu stellen. Bisher wurden über 200 öffentliche Spiel- und Freiräume vom Land gefördert.

Im Jahr 2009 setzte der Vorarlberger Landtag das zumindest im deutschsprachigen Raum einzigartige Spielraumgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, Kindern verstärkt die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten durch das Spielen im Freien zu erproben und zu entwickeln. Dazu sind die Gemeinden angehalten, mit Beteiligung der Bevölkerung in einem sogenannten Spielraumkonzept die im Gemeindegebiet erforderlichen Spielplätze und Freiräume zum Spielen auszuweisen sowie notwendige öffentliche Spielräume zu schaffen und zu erhalten.

Bisher haben 72 Vorarlberger Gemeinden ein derartiges Spielraumkonzept erstellt. Für die Sanierung und den Neubau von insgesamt über 200 öffentlichen Spiel- und Freiräumen hat das Land Fördermittel in Höhe neun Millionen Euro ausgeschüttet.

Evaluierung zeigt positive Wirkung auf

Eine Evaluierung im Jahr 2022 bestätigt, dass in den Vorarlberger Gemeinden die Wirkung des Spielraumgesetzes und der damit verbundenen Spielraumförderung überaus positiv bewertet wird: Öffentliche Spielräume sind für Kinder und Jugendliche sowie für die Begegnung unterschiedlicher Generationen sehr bedeutsam. Sie fördern insbesondere das soziale Zusammenleben sowie ein gesundes Aufwachsen und stellen einen wichtigen Bestandteil der prosperierenden Siedlungsentwicklung in Vorarlberg dar. Bei den Planungs- und Beteiligungsprozessen wird in den Gemeinden viel Wert auf eine hohe Qualität gelegt.

Die Beteiligung der Bevölkerung bei der Planung von Investitionen in die Spiel- und Freiraumversorgung, wie sie bei der Spielraumförderung vorgesehen ist, stellt sicher, dass die konkreten Lebenssituationen der Bevölkerung in den Fokus gerückt werden, insbesondere die Perspektive der Kinder und Jugendlichen. Die überarbeiteten Richtlinien, die ab dem Jahr 2024 in Kraft treten, festigen die bewährten Grundprinzipien der Spielraumförderung und streben bedeutende Schwerpunktsetzungen und Detailverbesserungen an, um sie noch effizienter und zeitgemäßer zu gestalten.

Die vorgenommenen Änderungen haben insbesondere das Ziel, die Spielraumkonzepte als noch praktikablere und umsetzungsorientiertere Planungsinstrumente für die Gemeinden zu etablieren sowie vermehrt innovative Planungen und Umsetzungsprojekte zu fördern. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf den wichtigen Themen der Anpassung an den Klimawandel, der Biodiversität im Siedlungsraum sowie der Ortsteil- und Quartiersentwicklung.

Fotos: Lukas Hämmerle und Land Vorarlberg

Das Spielraumgesetz in der geltenden Fassung.