Dialog zur Elementarpädagogik

19.09.2025, 08:49 Uhr

Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) 2023 wurden nicht nur die Bereiche Kindergarten, Kleinkindbetreuung und außerschulische Schülerbetreuung zusammengeführt, sondern auch maßgebliche Verbesserungen angestoßen. Am Dienstag, 16. September, fand der im Gesetz vorgesehene Dialog zu grundlegenden Fragen der Kinderbildung und -betreuung mit den wesentlichen SystempartnerInnen und Interessenvertretungen statt. Christina Meusburger, Marke Vorarlberg, hat ihn moderiert.

Dialog als Schlüssel zur Weiterentwicklung der Kinderbildung und -betreuung

 „Der Dialog ist ein zentrales Instrument, um Herausforderungen und Chancen in der Kinderbildung und -betreuung gemeinsam zu beleuchten. Die unterschiedlichen Sichtweisen helfen uns, tragfähige Lösungen zu entwickeln und die hohe Qualität der Angebote in Vorarlberg zu sichern“, betonte Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink.

Gesetzlich verankerte Dialoggruppe um Landesrätin Schöbi-Fink

Im Mittelpunkt des Dialogs standen vier zentrale Themenbereiche:

  1. Versorgungsauftrag und Angebot:

Der im KBBG verankerte Versorgungsauftrag für die Gemeinden besagt, dass jedem dreijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz, jedem Volksschulkind ab dem Betreuungsjahr 2024/25 ein Nachmittagsplatz mit Ausnahme der Schulferien und jedem zweijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2025/26 ein Halbtagsplatz bei Bedarf zur Verfügung stehen muss. Die Änderung ab 2025/26 stellt die letzte Ausbaustufe des Versorgungsauftrags im KBBG dar.

Kindergarten in Langenegg

Der Versorgungsauftrag wird durch die Gemeinden – teilweise in Kooperation mit anderen Gemeinden oder mit privaten Trägern – erfüllt. Dies bringt durchaus Herausforderungen mit sich. Die Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung und weitere Partner wünschen sich dennoch eine Ausweitung des derzeit bestehenden Versorgungsauftrags, besonders um die Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu unterstützen.

2. Strukturelle Rahmenbedingungen

Aspekte wie Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Öffnungszeiten wurden intensiv erörtert, um einerseits Qualität und Quantität der Bildung und Betreuung und andererseits die Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal zu betrachten.

Aus dem Familienzentrum Allesamt in Nenzing.

Es wurde deutlich, dass die durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson im Kindergarten kontinuierlich gesunken ist (2015/2016 – 1: 6; 2023/24 – 1:4,2), was eine individuellere Förderung und eine höhere Betreuungsqualität ermöglicht.

Deutlicher Anstieg des Personals, kleinere Gruppen

Parallel dazu ist auch die durchschnittliche Gruppengröße im Kindergarten gesunken (2015/16 – 17,7; 2023/24 – 17,1), während die die Anzahl des Personals in allen elementarpädagogischen Einrichtungen (2015/16 – 2.646; 2023/24 – 4.553) und der Gruppen (2015/16 – 833; 2023/24 – 1.109) deutlich gestiegen ist.

Aus dem Familienzentrum Allesamt in Nenzing.

Auch bei den Öffnungszeiten konnten deutliche Fortschritte erzielt werden, sodass die Anzahl der Kinder in VIF-konformen Einrichtungen in allen Altersgruppen in Vorarlberg über dem Österreichschnitt und über alle Altersgruppen betrachtet auf Platz 3 liegt. Seitens der Teilnehmenden am Dialog wurden sowohl weiteres Verbesserungspotential als auch die dafür notwendigen Ressourcen erörtert.

3. Personal

Es standen insbesondere das Gehaltssystem, die vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten sowie die Qualifizierung des Personals im Fokus. Einigkeit herrschte darüber, dass die jüngste Gehaltsreform spürbare Verbesserungen brachte: Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen erhalten nun ein um rund 160 Euro höheres Einstiegsgehalt pro Monat.

Aus dem Kinderhaus Kennelbach.

Darüber hinaus wurden die Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Berufsfeldes beleuchtet – von Assistenzkräften bis hin zu Leitungs- und Führungspositionen. Dieses differenzierte System trägt zur Attraktivität des Berufsfeldes bei und ermöglicht u.a. die Arbeit in multiprofessionellen Teams. Die Ausbildungsmöglichkeiten des pädagogischen Personals wurden ebenfalls beleuchtet. Die Teilnehmenden unterstrichen die zentrale Bedeutung einer fundierten Ausbildung im Bereich der Elementarpädagogik.

4. Förderung und Finanzierung

Die Entwicklung der Kinderbildungs- und -betreuungslandschaft in Vorarlberg spiegelt sich auch in der deutlichen Erhöhung der finanziellen Ausgaben des Landes wider. Seit 2013 wurde das Budget des Fachbereichs Elementarpädagogik von 44,1 Millionen Euro auf beachtliche 125,3 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert.

Aus der Kinderbetreuung Bifang in Rankweil.

Besonders hervorgehoben wurde, dass die Mittel aus dem Zukunftsfonds in Höhe von min. 22 Mio. Euro jährlich in Vorarlberg zur Gänze den Gemeinden zukommen bzw. das Land auf seinen Hälfteanteil zugunsten der Gemeinden verzichtet. Die Beiträge der Teilnehmenden verdeutlichten die hohe Relevanz einer langfristigen finanziellen Absicherung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, um ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot nachhaltig sicherzustellen.

  • Unterschiedliche Standpunkte als Ausgangspunkt für Weiterentwicklung

Die Zusammensetzung der Dialoggruppe unterstreicht die Bedeutung eines breit angelegten Austauschs für die Weiterentwicklung der Kinderbildung und -betreuung: Neben der Bildungslandesrätin waren Pädagoginnen und Pädagogen sowie Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher und privater Träger, der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, der Gewerkschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Verwaltung am Dialog beteiligt.

Landesrätin Schöbi-Fink betonte die Bedeutung des Dialogs:

„Die Vielfalt der Perspektiven ist eine große Stärke. Gerade bei der Frage des Versorgungsauftrags gibt es unterschiedliche Zugänge, die wir ernst nehmen und in die weiteren Beratungen einfließen lassen. Unser gemeinsames Ziel bleibt, die Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg bestmöglich weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen von Familien und pädagogischem Personal gerecht zu werden.“

Die Ergebnisse des Dialogs werden in die laufende Weiterentwicklung des KBBG und die Ausgestaltung der Angebote einfließen, die Teil des Regierungsprogramms 2024 – 2029 sind.