Gummitwist-Challenge wieder ein voller Erfolg

02.07.2024, 16:14 Uhr
Das neue Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz, das mit Jahresbeginn 2023 eingeführt wurde, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Vision der Marke Vorarlberg zu verwirklichen und im Jahr 2035 der chancenreichste Lebensraum für Kinder zu sein.
Auf der Grundlage des neuen Gesetzes wurde im vergangenen Jahr der Ausbau der elementarpädagogischen Einrichtungen in Vorarlberg vorangetrieben und zugleich die Qualität der Angebote weiter verbessert.
Der kontinuierliche Ausbau und die hohe Qualität eines gut leistbaren Angebots sowie gutes Personal sind die Grundlagen, um die Kinder in ihrer Entwicklung bestens zu fördern. Ebenso wichtig ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einerseits um die Eltern in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu unterstützen, andererseits ist das auch für den Wirtschaftsstandort wichtig.
Um die Gemeinden und privaten Träger dabei noch besser zu unterstützen, wurden 2023 die Personalkostenförderungen für neue Kleinkind- und Kindergartengruppen, solche mit erweiterten Öffnungszeiten und Kinderspielgruppen erhöht, ebenso die Fördersätze bei der Baukostenförderung.
Insgesamt wurden 2023 in Vorarlberg
Erfreulich ist dabei, dass fast zwei Drittel dieser neuen Betreuungsplätze dem sogenannten Vereinbarkeitsindikator Familie & Beruf (VIF) entsprechen.
Auch die soziale Staffelung der Elternbeiträge wirkt sich positiv aus. Sie wurde 2023 monatlich im Schnitt von 671 Kindern im Alter von null bis fünf Jahren in Anspruch genommen.
Jede weitere Betreuungsstunde in der Woche kostet einen Euro im Monat.
Ausbildungsoffensive
Der Ausbau und die Qualitätsentwicklung in der Kinderbildung und -betreuung werden auch heuer fortgesetzt. Die größte Herausforderung besteht nach wie vor darin, das nötige Personal dafür zu gewinnen.
Schon seit Jahresbeginn wird den BAfEP-Schüler*innen auf Antrag das Schulgeld pro Betreuungsjahr im Nachhinein vom Land rückerstattet. Das Schulgeld soll keine Hürde darstellen, die Ausbildung zur Elementarpädagogin oder zum Elementarpädagogen in Betracht zu ziehen bzw. tatsächlich zu absolvieren.
Außerdem fördert das Land ab September 2024
Im Sinne der Qualitätsentwicklung soll ebenso per September der Einsatz des digitalen Tools „KiDiT“, das eine strukturierte Beobachtung des Entwicklungsstands von vier- und fünfjährigen Kindern ermöglicht, auf alle Kleinkind- und Kindergartengruppen, in denen Kinder dieser Altersgruppe betreut werden, ausgeweitet werden.
Fotos: Marke Vorarlberg, Miro Kuzmanovic, Markus Spiske, unsplash, Land Vorarlberg